Sportbootführerschein international? Gültigkeit von SBF in EU, am Mittelmeer und Weltweit

Segeln im Mittelmeer oder an Norwegens Fjorden? Sportbootfahrer unterliegen den lokalen Regeln und damit auch den lokalen Führerscheinpflichten. Dennoch redet kaum jemand davon, dass er gerade den spanischen Sportbootsführerschein bestanden hat, um rund um Mallorca zu segeln. Gilt der SBF international? In diesem Artikel gehen wir etwas tiefer und schauen uns an, warum man eigentlich auch mit dem SBF in anderen Ländern Boote fahren darf.

Dieser Artikel soll keine rechtlich vollständige oder gar korrekte Beratung sein. Er dient lediglich dem besseren Verständnis und soll neuen Stoff zum Klugscheißen am Steg liefern.

Kurzfassung

In Europa und rund ums Mittelmeer genügt für Freizeit- und Urlaubstörns in aller Regel dein deutscher Sportbootführerschein (SBF) – an der Küste der SBF See, auf Binnengewässern der SBF Binnen. Viele Länder verlangen bzw. akzeptieren formal den ICC (International Certificate of Competence). Auf modernen SBF-Karten ist die ICC-Konformität in der Regel bereits vermerkt. Heißt praktisch, dass dein SBF international dem vereinbarten Standard entspricht.

Tipp: Bei älteren Papierdokumenten oder falls der Vercharterer es ausdrücklich verlangt, kann man versuchen, ein separates ICC-Zertifikat mitzuführen. Das kann man angeblich beim DSV/DMYV beantragen, ich habe dazu aber nichts gefunden. Man kann bei denen aber ältere Scheine auf die modernen Plastikkarten umschreiben lassen. Dann sollte das mit dem ICC auch erledigt sein.

Die Rechtslage in Schnelldurchgang

Zunächst klären wir die wichtigste Grundlage: Welches Recht ist für euch relevant?

Welches Recht gilt wo?

Grundsätzlich unterliegt ein Boot unter deutscher Flagge auf hoher See dem deutschen Recht. Sobald du jedoch die Hoheitsgewässer eines anderen Landes befährst (z.B. die Küste Spaniens), greift das dortige Recht mit seinen nationalen Führerscheinvorschriften. In fremden Gewässern gelten die lokalen Regeln – egal, ob du mit dem eigenen Boot mit deutscher Flagge dort bist oder vor Ort eins mit lokaler Flagge charterst. In Panik verfallen muss man aber nicht, denn die deutschen Scheine sind zum Glück eine solide Basis.

Welche deutschen Bootsführerscheine gibt es überhaupt?

In Deutschland sind die amtlichen Sportbootführerscheine (SBF) die Grundvoraussetzung zum Führen von Sportbooten. Es gibt primär den SBF Binnen (für Binnengewässer) und den SBF See (für Küstengewässer). Beide Scheine sind für Motorboote mit über 15 PS Motorleistung Pflicht (auf dem Rhein sogar schon ab 5 PS). Für kleinere Boote unterhalb der Führerscheinpflicht brauchst du innerhalb Deutschlands keinen Führerschein. Neben den SBF gibt es noch weiterführende freiwillige Scheine wie den SKS, SSS oder SHS (Sportküsten-, Sportsee- und Sporthochseeschifferschein), die höhere Kenntnisse und Erfahrung bescheinigen. Doch sie sind freiwillige Kenntnisnachweise und keine Führerscheine. Ob sie für dich hilfreich sein könnten, kannst du in diesem Artikel nachlesen. Rechtlich reichen zum Führen eines Boots im Ausland in der Regel die Grundscheine aus.

Einige Charterfirmen sehen es gern (oder verlangen es bei größeren Yachten), wenn der Skipper einen SKS hat – einfach weil er etwas Erfahrung impliziert. Aber es ist keine rechtliche Verbindlichkeit. Auch ein gut geführtes Logbuch oder Meilenbuch mit vergangenen Törns und gesammelten Seemeilen kann der Vercharterer akzeptieren. Es liegt in seinem Ermessen und ist nur zu seiner Absicherung bei seiner Versicherung hilfreich.

Gibt es einen internationalen Bootsführerschein?

Nein, es gibt nicht den einen, im internationalen Seerecht bindend verankerten, allgemein akzeptierten Bootsführerschein. Jedes Land backt da seine eigenen Brötchen. Es gibt lediglich ein internationales Übereinkommen, welches im Ansatz einen Mindest-Standard definiert, und von einigen, hauptsächlich europäischen Ländern sogar formal anerkannt wird. Im Rest der Welt kann dieses ohne rechtliche Bindung informell akzeptiert werden.

Internationale Übereinkommen und ICC

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, auf deren Basis ein Land euren deutschen Führerschein akzeptieren kann. Entweder es gibt eine multinationale Übereinkunft, oder es gibt ein bilaterales Abkommen über das gegenseitige Akzeptieren der jeweiligen Zertifikate des anderen Landes.

Eine multinationale Übereinkunft ist das International Certificates for Operators of Pleasure Craft (Res. No. 40) vom UNECE. Es ist im Grunde eine Übereinkunft, die sagt, dass du die Gewässer befahren darfst, die du auch im Land, das dir den Schein ausgestellt hat, fahren darfst. Es wird von den folgenden Ländern formal akzeptiert:

Staaten, die die Res. 40 der UNECE formal ratifiziert haben.
Karte der Staaten, die Res. 40 der UNECE formal ratifiziert haben.

Der deutsche SBF wird nach den ICC-Standards (UNECE Res. 40) ausgestellt; der ICC-Vermerk steht auf der Rückseite der SBF-Karte. Damit dient der SBF selbst als internationaler Befähigungsnachweis.

Nicht alle Länder haben Res. 40 formell angenommen, aber die UNECE schreibt selbst in ihren Guidelines to Res. 40, dass auch weitere Länder die ICC akzeptieren könnten, ohne formal den Vertrag unterschrieben zu haben. Es gibt also lokale Besonderheiten. Eine Liste der Länder, die Res. 40 akzeptieren sollen, findet man auf ELWIS. Hier sind mehr Länder, als im offiziellen Dokument aufgelistet. Genaueres recherchiert man jedoch am besten vor der Anreise für das jeweilige Land.

Zudem ist es wichtig, sich spätestens vor Ort über die nationalen Vorschriften zu informieren, da es je nach Land und Gewässer zusätzliche Anforderungen oder spezifische Regeln geben kann, so wie auch unsere SeeSchStrO eine Menge Eigenheiten den ausländischen Skippern ausbürdet. Es gibt zum Beispiel Vignettenpflichten auf französischen Binnengewässern oder lokale Führerscheine, die über das ICC-Zertifikat hinausgehen können. Auf dem Bodensee gilt der SBF nur in Verbindung mit einem zeitlich begrenzten Ferienpatent, oder man benötigt das Bodenseeschifferpatent. Und das, obwohl alle drei angrenzenden Staaten die Res. 40 formal akzeptiert haben.

Unbedingt mitdenken: Funkzeugnisse

Wenn UKW-Funk an Bord ist, verlangen viele Staaten ein Funkzeugnis – unabhängig vom Führerschein:

  • SRC (Short Range Certificate): UKW/DSC auf See, Berechtigung zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem auf See (GMDSS)
  • UBI: Binnen-VHF (ATIS).
  • LRC: Langstrecke (KW/MW/INMARSAT), nur für entsprechend ausgerüstete Yachten, enthält das SRC.

Die Funkscheine sind im Gegensatz zu den Sportbootführerscheinen fest im internationalen Recht verankert. Sie sind über das SOLAS-Übereinkommen Kapitel IV definiert.

In Ländern wie Kroatien wird das konsequent kontrolliert; auch in Italien und manch anderem Revier ist das üblich.

Merke: Boot mit Funk = mindestens eine Person an Bord mit passendem Funkzeugnis. Es kann sogar sein, dass explizit der Schiffsführer den Funkschein haben muss. Darüber hinaus sollte natürlich auch das Funkgerät ordentlich angemeldet sein, d.h. Du solltest für das Boot, das du segelst, eine Zuteilungsurkunde für den Seefunk an Bord haben. Unangemeldete Funkgeräte können wilde Folgen für euch haben!

Länderüberblick

EU/Mittelmeer

  • Kroatien: Führerscheinpflicht für praktisch alle Charterboote. SBF (mit ICC-Vermerk) passt. SRC-Pflicht, wenn Funk an Bord ist.
  • Griechenland: SBF See genügt. Häufig gefordert: zwei fähige Crewmitglieder (die zweite Person muss kein Scheininhaber sein, aber „fit for take-over“).
  • Italien: SBF See wird anerkannt; mit UKW an Bord wird regelmäßig SRC verlangt. Regionale Besonderheiten möglich (z. B. Lagunen/Binnen).
  • Spanien & Frankreich: Kleinere Boote teils führerscheinfrei; darüber hinaus SBF/ICC gängiger Standard.
  • Niederlande: Viele langsame Kleinfahrzeuge ohne Schein; sonst SBF/ICC problemlos.
  • Türkei: Gesetzlich liberal, Charterpraxis verlangt aber praktisch immer SBF/ICC; bei Funk entsprechend SRC.

Praxis-Tipp: Vercharterer orientieren sich an örtlichem Recht und Versicherungsbedingungen. Fragt vorab, welche Dokumente sie sehen wollen – spart Diskussionen am Steg.

USA

Die USA sind Mitbegründer der Resolution Nr. 40 vom UNECE, haben aber zugleich diesen Vertrag formell nicht ratifiziert. Dennoch wird er zumindest beim Chartern anerkannt. Zudem scheint es auch in den USA kein Pflichtregelwerk zu Führerscheinpflichten zu geben, sondern lediglich auf Bundesebene. Demnach muss man sich im Detail informieren. Das ICC wird aber als Kenntnisnachweis vermutlich anerkannt (wir haben es nicht ausprobiert).

Rest der Welt

Es gibt im Rest der Welt bis auf den Res. 40 keine Ansätze für einen internationalen Standard über Kenntnisnachweise. Entsprechend sollte man mit dem ICC als Kenntnisnachweis zum Chartern bereits gut dastehen. Alternativ war lange Zeit der RYA Yachtmaster der informelle Standard. Mittlerweile dürften beide eine ähnliche Akzeptanz haben.

Es gibt aber auch in vielen asiatischen und afrikanischen Ländern gar keine Führerscheinpflichten für Sportboote. Auf die Funkzeugnisse kann man dennoch nicht verzichten, da diese wie erwähnt im internationalen Recht verankert sind.

Fazit

Mit SBF See/Binnen (je nach Revier) ist man international in Europa und im Mittelmeer grundsätzlich gut aufgestellt. Weil der SBF ICC-konform ist, genießt er die formale Anerkennung in vielen Ländern. Und die informelle Akzeptanz in weiteren Ländern. Vergiss aber die Funkzeugnisse nicht, sobald UKW an Bord ist – sie werden getrennt kontrolliert! Eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den jeweiligen lokalen Regeln und Gesetzen bleibt dir aber nicht erspart. Lokale Sonderregeln können weitere Anforderungen stellen.

Segeln ist nicht nur Sport und Freizeit. Rechtskenntnis und Bürokratie gehören leider mit dazu. Respektiert die nationalen Regeln, wenn ihr dort zu Gast seid.

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