Schallsignale nach KVR und SeeSchStrO

Wir erklären euch Schallsignale in der Seeschifffahrt möglichst kompakt. Uns fehlte beim Lernen für den SSS eine visuelle „Gesamtübersicht“ über alle relevanten Schallsignale. Daher haben wir die Schallsignale aus den KVR und der SeeSchStrO aus dem Gesetzestext zusammengetragen und in Listen zusammengefasst.

Diese Zusammenstellung ist eine Lernhilfe und keine Rechtsberatung. Wir vereinfachen daher bewusst an manchen Stellen. Solltet ihr Fehler entdecken, dann kontaktiert uns bitte. Rechtlich gültig und bindend sind einzig die nationalen und internationalen Vorschriften!

Worum geht es?

In der Schifffahrt müssen sich die Besatzungen mehrerer Schiffe untereinander verständigen können. So muss mal ein überholendes Schiff einem Überholten kurz sagen „Achtung, ich komme gleich rechts vorbei“ oder man will andere Schiffe vor etwas, oder jemandem, oder sich selbst warnen, wenn man beispielsweise gefährliche Güter geladen hat, oder einfach im dichten Nebel leicht zu übersehen ist. Das ist heutzutage natürlich auch über elektronische Mittel möglich. Allerdings gibt es auch viel einfachere, seit Jahrhunderten gut bewährte Mittel, um sich unter einander zu verständigen, die weder Strom benötigen, noch zu einer Informationsflut beim Empfänger sorgen.

Eines dieser bewährten Mittel ist das Schallsignal. Es ist einfach. Es trägt weit genug um frühzeitig Aufmerksamkeit zu erregen. Es kann notfalls auch mit einer geeigneten „Mundtröte“ abgegeben werden. Passt also auf jedes Ruderboot. Und seine Herkunft kann sogar per Ohr geortet werden. Zudem beansprucht es viel weniger Zeit, als z.B. ein Funkspruch und kann daher in kürzeren Abständen wiederholt werden.

Die Regelung der Schallsignale in der Seeschifffahrt, wann sie für welche Botschaft gegeben werden, erfolgt primär durch zwei maßgebliche Regelwerke:

  • die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und
  • die nationale Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO).

Während die KVR ein Regelwerk mit einem allgemeinen Gültigkeitscharakter ist, bildet die SeeSchStrO eine Erweiterung der KVR, welche jedoch nur in deutschen Gewässern gültig ist. Andere Länder können eigene nationale Regelwerke aufstellen. Diese muss man vor Antritt einer Reise selbst recherchieren.

Das Zusammenspiel dieser beiden Regelwerke ist etwas kompliziert, man kann sich aber etwa so merken:

Grundsätzlich gelten die KVR auch im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Fahrwasser. Die SeeSchStrO hat in deutschen Gewässern Vorrang, soweit sie für bestimmte Situationen besondere Regelungen trifft – auch dann, wenn diese von den allgemeinen Bestimmungen der KVR abweichen.

Dies werden wir später bei manchen Schallsignalen auch sehen.

Schallsignale in den KVR

Geltungsbereich

Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sind ein globales Regelwerk, das auf Hoher See und auf allen mit ihr verbundenen, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern Anwendung findet. Sie bilden die Grundlage für die Vermeidung von Kollisionen weltweit und sind international verbindlich. Durch nationale Gesetze kann die Geltung zudem ausgedehnt werden. Da gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Die nationale Regelung sagt „hier und dort gelten die internationalen KVR“
  2. Die nationale Regelung wiederholt den Wortlaut oder zumindest sinngemäß den Inhalt der KVR.

Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen nach KVR

Die KVR Regel 33 legt fest, welche Schallsignalanlagen Fahrzeuge je nach ihrer Länge an Bord haben müssen, um die vorgeschriebenen Signale geben zu können.

FahrzeuglängeAusrüstungspflichtHinweise
unter 12 mGerät für kräftiges SchallsignalKann eine Signalhupe, ein Nebelhorn oder Ähnliches sein. Eine zugelassene Pfeife ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die KVR fordert lediglich, dass ein kräftiges Schallsignal abgegeben werden kann.
ab 12 mZugelassene PfeifeMuss so angebracht sein, dass ihre höchste Schallintensität nach voraus gerichtet ist und sie möglichst hoch über dem Schiff befestigt ist, um maximale Reichweite zu erzielen.
ab 20 mZugelassene Pfeife und GlockeDie Glocke muss in der Lage sein, ein rasches Läuten zu ermöglichen, wie es für Ankerlieger oder Fahrzeuge auf Grund vorgeschrieben ist.
ab 100 mZugelassene Pfeife, Glocke auf dem Vorschiff, Gong auf dem AchterschiffGlocke und Gong müssen in der Lage sein, rasch geläutet bzw. geschlagen zu werden, um die spezifischen Signale für sehr große Fahrzeuge bei verminderter Sicht abzugeben. Diese Trennung ermöglicht eine bessere Ortung des Schiffes im Nebel.

Allgemeine Anforderungen

Unabhängig von der Länge muss jede Schallsignalanlage in der Lage sein, ein wirksames Schallsignal abzugeben, das unter den gegebenen Bedingungen (z.B. Nebel, Regen) von anderen Fahrzeugen gut gehört und erkannt werden kann. Der korrekte Einsatz dieser Ausrüstung ist entscheidend für die Sicherheit auf See und Bestandteil des ‚gehörigen Ausgucks‘.

Manöver- und Warnsignale

Diese Signale werden gegeben, wenn Fahrzeuge einander in Sicht haben, um Manöverabsichten anzuzeigen oder vor Gefahren zu warnen. Sie sind entscheidend für die klare Kommunikation in Begegnungs- und Überholsituationen.

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?Lichtsignal
Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord.MaschinenfahrzeugIn Sicht, beim ManövrierenEin Blitz
● ●Ich ändere meinen Kurs nach Backbord.MaschinenfahrzeugIn Sicht, beim ManövrierenZwei Blitze
● ● ●Ich arbeite rückwärts.MaschinenfahrzeugIn Sicht, beim ManövrierenDrei Blitze
▬ ▬ ●Ich beabsichtige, Sie an Steuerbord zu überholen.Überholendes FahrzeugIn Sicht, nur in engem Fahrwasser/Fahrrinne
▬ ▬ ● ●Ich beabsichtige, Sie an Backbord zu überholen.Überholendes FahrzeugIn Sicht, nur in engem Fahrwasser/Fahrrinne
▬ ● ▬ ●Zustimmung zum Überholen.Zu überholendes FahrzeugIn Sicht, nur in engem Fahrwasser/Fahrrinne,
als Antwort auf Überholabsicht
● ● ● ● ●
(mindestens 5 kurze Töne)
Zweifel- und Warnsignal.Jedes FahrzeugAbsichten unklar, KollisionsgefahrFünf Blitze
Warnsignal vor unübersichtlichen AbschnittenJedes FahrzeugVor unübersichtlichen Stellen und Krümmungen, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug verdeckt sein könnte.
Ein Fahrzeug, welches dieses Signal hört, muss mit demselben Signal antworten.

Wenn ein Fahrzeug mehrere Pfeifen im Abstand von >100m führt, darf es nur eine davon für die Abgabe von Manöver- und Warnsignalen nutzen.

Schallsignale bei verminderter Sicht

Diese Signale werden bei verminderter Sicht, vor allem bei Nebel, dichtem Regen, Schnee und „dickem Wetter“ gegeben. Sie dienen der einzigen Aussage „Ich bin hier“. Daneben unterscheiden diese Signale zusätzlich den Zustand „in Fahrt“ oder „in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser“.

Die Anwendung dieser Schallsignale bei verminderter Sicht ist keine Freiwilligkeit, sondern Pflicht. Die KVR stellen damit sicher, dass eine grundlegende Verständigung über die Anwesenheit und den Status von Fahrzeugen möglich ist. Die Unterscheidung nach Fahrzeugtypen erlaubt es dem Zuhörer, die Art des wahrgenommenen Fahrzeugs zu bestimmen und dessen Verhalten besser einzuschätzen. Große Tanker sind bekanntlich träger als kleine Motorboote. Zudem gelten auch bei schlechter Sicht weiterhin die Ausweichregeln untereinander (sowie einige zusätzliche Regeln, bspw. bei Radarfahrt ohne Sichtkontakt).

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht.MaschinenfahrzeugBei verminderter Sicht, mindestens alle 2 Minuten
▬ ▬Maschinenfahrzeug in Fahrt, das gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.MaschinenfahrzeugBei verminderter Sicht, mindestens alle 2 Minuten
▬ ● ●Segelfahrzeuge,
fischende, manövrierunfähige, manövrierbehinderte, tiefgangbehinderte oder schleppende/schiebende Fahrzeuge.
Nicht-Maschinenfahrzeuge in FahrtBei verminderter Sicht, mindestens alle 2 Minuten
▬ ● ● ●Geschlepptes Fahrzeug oder letztes Fahrzeug eines Schleppzugs, sofern bemannt.Geschlepptes Fahrzeug oder letztes Fahrzeug eines SchleppzugsBei verminderter Sicht, mindestens alle 2 Minuten, möglichst unmittelbar nach dem Signal des schleppenden Fahrzeugs
Rasches Läuten der Glocke für ca. 5 SekundenFahrzeug vor Anker
Fahrzeug vor Anker
(unter 100 m Länge)
Bei verminderter Sicht, in Abständen von nicht mehr als einer Minute
Rasches Läuten der Glocke auf dem Vorschiff für ca. 5 Sekunden, unmittelbar gefolgt von raschem Schlagen des Gongs auf dem Achterschiff für ca. 5 SekundenFahrzeug vor Anker
Fahrzeug vor Anker
(100 m und mehr Länge)
Bei verminderter Sicht, in Abständen von nicht mehr als einer Minute. Siehe auch Ausnahmen f. kleine Fahrzeuge.
● ▬ ●Fahrzeug vor Anker, Warnung vor ZusammenstoßFahrzeug vor Ankerdarf zusätzlich gegeben werden, um herannahendes Fahrzeug auf eigenen Standort hinzuweisen
Glockensignal (und ggf. Gongsignal) wie Ankerlieger, zusätzlich aber unmittelbar vor und nach dem raschen Glockenläuten drei scharf voneinander getrennte Glockenschläge.Fahrzeug auf Grund.Fahrzeug auf GrundBei verminderter Sicht. Siehe auch Ausnahmen f. kleine Fahrzeuge.
● ● ● ●Lotsenfahrzeug im Lotsdienst.LotsenfahrzeugBei verminderter Sicht, zusätzlich zu den für seinen Fahrzeugtyp vorgeschriebenen Signalen

Ausnahmeregeln für kleine Fahrzeuge

Fahrzeuge mit Länge >=12m und <20m sind nicht ausrüstungspflichtig für Glocken. In Regel 35(i) werden sie daher auch konsequenterweise von den Glockensignalen für Anker- und Grundlieger befreit. Sie müssen stattdessen aber mit einem anderen Gerät mindestens alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal abgeben. Das können sie ja auch mit der ausrüstungspflichtigen, zugelassenen Pfeife dann ganz gut machen.

Fahrzeuge mit Länge <12m sind nicht ausrüstungspflichtig für zugelassene Pfeifen. In Regel 35(j) müssen sie stattdessen aber mit einem anderen Gerät mindestens alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal abgeben. Bei schlechter Sicht bedeutet dies viel Arbeit mit der Mundtröte, Vuvuzela, Drucklufthorn, oder ähnlichem.


Schallsignale nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

Geltungsbereich

Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist eine spezifische deutsche Verordnung, die auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und bestimmten angrenzenden Binnenwasserstraßen gilt. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich typischerweise von der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser bis zu einer Linie von drei Seemeilen seewärts der Basislinie. Darüber hinaus umfasst sie durch Sichtzeichen begrenzte Fahrwasser, beispielsweise an Flussmündungen, und spezifische Binnenwasserstraßenabschnitte. Dazu gehören Teile der Weser, Elbe, Hunte, Trave, Warnow und insbesondere der Nord-Ostsee-Kanal.

Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO)
Geltungsbereich der SeeSchStrO. Quelle www.elwis.de

Wir werden im Folgenden nur eine Auswahl der Schallsignale aufzählen. Grundsätzlich unterscheidet die SeeSchStrO zwischen:

  • Signalen, die von Schifffahrtszeichen abgegeben werden. Darunter fallen Brücken, Schleusen und überraschend sogar Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes.
  • Signalen, die von Fahrzeugen abgegeben werden. Behördenfahrzeuge werden hier nicht erneut aufgeführt.

Wir fokussieren uns auf diejenigen, die von Fahrzeugen aller Art abgegeben werden, unabhängig davon, wo sie gelistet werden.

Anhaltesignal (I.2 Nr. A.16 und C.1 SeeSchStrO)

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
● ▬ ● ●Aufforderung zum AnhaltenFahrzeug des öffentlichen DienstesAuf allen Seeschifffahrtsstraßen, wenn ein Behördenfahrzeug ein anderes Fahrzeug zum aufstoppen auffordert. Auch als Lichtzeichen oder Flagge „L“ möglich (vgl. Nr. A.16).

Wer es nachlesen möchte, wird sich wundern, wie umständlich diese Information im Anhang 1 der SeeSchStrO verteilt ist, denn zum einen wird das Behördenfahrzeug ausschließlich im Anhang für Schifffahrtszeichen geführt. Und nicht bei den Fahrzeugen! Zum Anderen wird es 2x gelistet: Bei den Sichtzeichen als Flagge und Lichtzeichen, und dann nochmals bei den Schallsignalen.

Achtungssignal (II.2 Nr. 1 SeeSchStrO)

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
Achtungssignal.Jedes FahrzeugAuf allen Seeschifffahrtsstraßen (außer Nord-Ostsee-Kanal), beim Einlaufen/Auslaufen aus Fahrwassern, Häfen, Schleusen, Verlassen von Liege-/Ankerplätzen. Auch Maschinenfahrzeug, das Schießscheiben schleppt, wenn sich bei Nacht ein Fahrzeug in gefahrdrohender Weise nähert
Achtungssignal (westwärts fahrend).Westwärts fahrende FahrzeugeAuf dem Nord-Ostsee-Kanal, beim Einlaufen/Auslaufen aus Fahrwassern, Häfen, Schleusen, Verlassen von Liege-/Ankerplätzen. Auch beim Annähern an schwimmende Geräte und gekennzeichnete Gebiete sowie beim Abfahren von der Bunkerstation Projensdorf mit westwärtiger Fahrtabsicht
▬ ▬Achtungssignal (ostwärts fahrend).Ostwärts fahrende FahrzeugeAuf dem Nord-Ostsee-Kanal, beim Einlaufen/Auslaufen aus Fahrwassern, Häfen, Schleusen, Verlassen von Liege-/Ankerplätzen

Gefahr- und Warnsignale (II.2 Nr. 2 SeeSchStrO)

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
▬ ● ● ● ● (wiederholt)Allgemeines Gefahr- und Warnsignal.Jedes FahrzeugWenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet oder selbst durch ein anderes gefährdet wird
● ▬ (mind. 5 Mal pro Minute, 2s Intervall)Bleib-weg-Signal.Fahrzeuge oder Schub-/Schleppverbände mit bestimmten gefährlichen Gütern/radioaktiven StoffenSo lange, wie die Verkehrslage es erfordert, wenn Freisetzung droht oder Explosionsgefahr besteht.
▬ ● ● ● ▬ ● ● ●Warnsignal „Ich vermindere meine Geschwindigkeit“.Ein FahrzeugAuf dem NOK, wenn ein Fahrzeug seine Geschwindigkeit vermindert, während sich ein anderes Fahrzeug nähert
▬ ● ● ●Warnsignal „Ich will anlegen“.Ein FahrzeugAuf dem NOK, wenn ein Fahrzeug in einem Hafen oder an einer Umschlagsstelle festmachen will, während sich ein anderes Fahrzeug nähert

Schallsignale bei verminderter Sicht (II.2 Nr. 3 SeeSchStrO)

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
Fahrzeuge in Fahrt (außer Fähren), westwärts fahrend.Fahrzeuge in FahrtAuf dem Nord-Ostsee-Kanal, an Stellen, die durch Sichtzeichen B.1 gekennzeichnet sind. Ansonsten bei Erfordernis
▬ ▬Fahrzeuge in Fahrt (außer Fähren), ostwärts fahrend.Fahrzeuge in FahrtAuf dem Nord-Ostsee-Kanal, an Stellen, die durch Sichtzeichen B.1 gekennzeichnet sind. Ansonsten bei Erfordernis
▬ ● ▬ ▬Bugsierte Maschinenfahrzeuge in Fahrt.Bugsierte MaschinenfahrzeugeBei verminderter Sicht, mindestens alle 2 Minuten
Kontinuierliche Einzelschläge der GlockeNicht freifahrende Fähren.FährenWährend der gesamten Fahrt bei verminderter Sicht
● ▬ ▬Freifahrende Fähren.FährenWährend der gesamten Fahrt bei verminderter Sicht

Ausweichsignal (II.2 Nr. 5 SeeSchStrO)

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
▬ ● ● ● ●Hinweissignal „Ich will nach links ausweichen“ und Antwortsignal des Gegenkommers.Ein Fahrzeug und ein entgegenkommendes FahrzeugAuf dem Nord-Ostsee-Kanal, wenn ein Ausweichmanöver nach links beabsichtigt oder beantwortet wird

Anforderungssignal „Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen“ (II.2 Nr. 6 SeeSchStrO)

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
▬ ▬Anforderungssignal „Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen“.Ein FahrzeugAuf allen Seeschifffahrtsstraßen (außer Trave für Hubbrücken mit zwei Hubstufen „Öffnen zur 1. Hubstufe“), zum Anfordern der Öffnung einer Brücke, eines Sperrtores oder einer Schleuse
▬ ▬Anforderungssignal „Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen“ (seewärts fahrend).Seewärts fahrende FahrzeugeAuf der Trave, zum Anfordern der Öffnung einer Brücke, eines Sperrtores oder einer Schleuse
▬ ▬ ▬ ▬Anforderungssignal „Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen“ (binnenwärts fahrend).Binnenwärts fahrende FahrzeugeAuf der Trave, zum Anfordern der Öffnung einer Brücke, eines Sperrtores oder einer Schleuse
▬ ▬ ●Anforderungssignal „Öffnen zur letzten Hubstufe“.Ein FahrzeugFür Hubbrücken mit zwei Hubstufen

Schleppersignale (II.2 Nr. 7 SeeSchStrO)

SignalBedeutungWer gibt es?Wann?
● ▬ ● ▬Anforderungssignal „Ich benötige einen Schlepper“.Ein FahrzeugWenn ein Schlepper benötigt wird
▬ ● ● ▬„Bugschlepper Leine nehmen, Schleppen beginnen (oder loswerfen)“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
▬ ● ● ▬ ▬„Heckschlepper Leine nehmen, Schleppen beginnen (oder loswerfen)“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
„Bugschlepper nach Steuerbord schleppen (oder fieren)“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
● ●„Bugschlepper nach Backbord schleppen (oder fieren)“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
● ● ●„Heckschlepper nach achtern schleppen (oder achtern fieren)“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
● ● ●, ●„Heckschlepper nach Steuerbord schleppen (oder nach Steuerbord fieren)“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
● ● ●, ● ●„Heckschlepper nach Backbord schleppen (oder nach Backbord fieren)“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
„Manöver verlangsamen oder einstellen“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern
● ● ● ● ●…„Gefahr“.SchlepperZur Koordination von Schleppmanövern

Zusammenfassung

Das Thema Schallsignale ist umfangreicher, als man erwarten mag. Wir haben hier sogar das Thema Schallsignale von Schifffahrtszeichen in der SeeSchStrO ausgelassen. Wer sich auf den SSS vorbereitet, muss leider die Schallsignale in voller Tiefe kennen, denn es gibt Fragen, die erfordern, dass man die Art des Fahrzeugs anhand dessen Schallsignal erkennen kann.

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